Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCOTTSDALE GmbH

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  • 1 Allgemeines

(1) Für alle Leistungen der Scottsdale GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen; sie gelten nur, wenn der Käufer ein Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Scottsdale ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Scottsdale die Leistungen als Auftraggebers in Kenntnis von dessen AGB vorbehaltlos vornimmt.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich.

(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Bestimmungen haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten diese, soweit sie in diesen AGB nicht abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

(6) Sämtliche rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen von Scottsdale in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung) sind schriftlich abzugeben, wobei dies die Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) einschließt.

  • 2 Vertragsschluss

(1) Der vom Auftraggeber unterzeichnete Auftrag ist ein bindendes Angebot. Scottsdale kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist ablehnen.

(2) An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen- auch in elektronischer Form- wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, etc., behält sich Scottsdale das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, Scottsdale erteilt dem Auftraggeber die ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

(3) Wegen der Daten, Dokumente und Unterlagen (auch in digitaler Form), die Scottsdale durch den Auftraggeber für die Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellt werden, verbleibt das Eigentum daran beim Auftraggeber, auf dessen Verlangen Scottsdale zur Rückgabe/Löschung dieser verpflichtet ist.

  • 3 Preise und Zahlung

(1) In den Preisen von Scottsdale ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.

Die Zahlung der vereinbarten Vergütung hat ausschließlich auf das von Scottsdale benannte Konto zu erfolgen.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die vereinbarte Vergütung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung zahlbar. Der Auftraggeber ist vorleistungspflichtig. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(3) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderte Lohn-, Materialkosten für Dienstleistungen, die 4 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

  • 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  • 5 Leistungszeit

(1) Soweit keine ausdrückliche verbindliche Leistungszeit vereinbart wurde, sind die Leistungstermine von Scottsdale ausschließlich unverbindliche Angaben.

(2) Der Beginn der von Scottsdale angegebenen Leistungszeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3) Der Auftraggeber kann 6 Wochen nach Überschreitung einer unverbindlichen Leistungszeit Scottsdale in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu leisten. Sollte Scottsdale einen ausdrücklichen Leistungszeitraum schuldhaft nicht einhalten oder aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so muss der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn Scottsdale die Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Dienstvertrag zurückzutreten.

(4) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Scottsdale berechtigt, den hierdurch entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt seinerseits vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Dienstleistung geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug gerät.

(5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers wegen eines Leistungsverzuges bleiben unberührt.

(6) Liegen zwischen Vertragsschluss und Ausführung der Dienstleistung mehr als 4 Monate, ohne dass eine Leistungsverzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist, kann der Auftragnehmer den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Erhöhungen der Material-, Lohn- und sonstigen Nebenkosten angemessen erhöhen.

  • 6 Eigentumsvorbehalt

Scottsdale behält sich das Eigentum sowie sämtliche Schutzrechte an den Dienstleistungen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Dienstleistungsvertrag vor.

  • 7 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Die Leistungen von Scottsdale gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Art und Umfang des vermeintlichen Mangels müssen genau beschrieben werden.

(3) Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigte Mängel beanstandet, so ist Scottsdale zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet.

  • 8 Haftung

(1) Für Schäden, die nachweislich Scottsdale zu vertreten hat, haftet Scottsdale im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Vermögensschaden- und Betriebshaftpflichtversicherung.

(2) Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Sollte zur Durchführung der Dienstleistung eine Produkt- Haftpflichtversicherung erforderlich sein, erklärt sich der Auftraggeber bereit, den entsprechenden Versicherungsfragebogen gemeinsam mit Scottsdale auszufüllen.

  • 9 Sonstiges

(1) Die Beauftragung von Scottsdale und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG) und sonstigen Kollisionsrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus der Beauftragung von Scottsdale ist der Geschäftssitz von Scottsdale, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung der Beauftragung getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt.

(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

Bremen/September 2022